Von Patrick Stark und Julian Hoffmann, Geschäftsführer der Stark & Hoffmann Immobilien GmbH · Stand 13. September 2026
Wie hoch die Notarkosten sind
Die Notarkosten betragen beim Immobilienkauf in der Regel etwa 1,0 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG); die Gebühren sind bundesweit gleich und richten sich nach dem Kaufpreis. Enthalten sind neben der Beurkundung auch weitere Tätigkeiten rund um den Vertrag.
| Kaufpreis | Notarkosten bei 1,0 % | bei 1,5 % |
|---|---|---|
| 300.000 € | 3.000 € | 4.500 € |
| 500.000 € | 5.000 € | 7.500 € |
| 700.000 € | 7.000 € | 10.500 € |
Was der Notar dafür tut
- Er entwirft den Kaufvertrag und schickt den Entwurf beiden Seiten zur Prüfung.
- Er klärt über Rechte und Pflichten auf, damit beide Parteien wissen, was sie unterschreiben.
- Er beurkundet den Vertrag – erst dadurch wird der Grundstückskauf wirksam.
- Er kümmert sich um die Eintragungen im Grundbuch, also die Umschreibung auf den neuen Eigentümer und die Löschung alter Belastungen.
Wer die Kosten trägt
Nach § 448 Abs. 2 BGB trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung, der Auflassung und der Eintragung ins Grundbuch. So wird es in der Praxis auch fast immer vereinbart.
Gebühren des Grundbuchamts
Zusätzlich zu den Notargebühren berechnet das Grundbuchamt die Umschreibungen und Eintragungen. Als Faustwert gelten etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises.
Neutral für beide Seiten
Der Notar vertritt weder Käufer noch Verkäufer. Er achtet als unparteiische Stelle darauf, dass der Vertrag rechtmäßig ist und der Ablauf für beide Seiten nachvollziehbar bleibt.
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Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall.